Kommissionsvertrag (Verkauf im Auftrag)
Version 1.62.0 · Stand 27.09.2026
1. Gegenstand
Der Inhaber (Kommittent) beauftragt dns.legal (Kommissionär), die bezeichnete Domain im eigenen Namen für Rechnung des Inhabers zu verkaufen.
2. Nettopreis und Vergütung
Der Inhaber erhält den vereinbarten Nettopreis. Ein darüber hinaus erzielter Erlös steht dem Betreiber als Vergütung zu; weitere Gebühren fallen für den Inhaber nicht an. Angebotspreis und Verkaufsart legt der Betreiber fest; ein Verkauf unter dem Nettopreis erfolgt nicht.
3. Einlieferung
Der Inhaber überträgt die Domain in das vom Betreiber benannte Registrar-Konto. Bis zum Verkauf bleibt der Inhaber wirtschaftlich Berechtigter. Verlängerungskosten während der Kommission trägt der Inhaber, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4. Zusicherungen
Der Inhaber versichert, zur Verfügung berechtigt zu sein und dass die Domain frei von Rechten Dritter ist, und stellt den Betreiber von Ansprüchen Dritter frei.
5. Anonymität und Auszahlung
Der Käufer erfährt den Namen des Inhabers nicht. Der Nettopreis wird nach Abschluss des Verkaufs (Zahlungseingang und bestätigte Übertragung) auf das hinterlegte Konto ausgezahlt, ggf. nach Identitätsprüfung. Der Inhaber erhält eine Gutschrift.
6. Beendigung
Der Inhaber kann die Kommission jederzeit beenden, solange kein Verkauf eingeleitet ist; der Betreiber überträgt die Domain dann zurück.
7. Steuern
Die umsatzsteuerliche Behandlung richtet sich nach dem Recht am Sitz des Betreibers und dem Status des Inhabers (Privatperson oder Unternehmer).