domains.dns.legal

Bedingungen für Ratenkauf (Mietkauf)

Version 1.62.0 · Stand 27.09.2026

1. Gegenstand

Beim Ratenkauf (Mietkauf, Lease-to-own) erwirbt der Käufer die Domain gegen Anzahlung und Monatsraten. Das Eigentum bzw. die Inhaberschaft geht erst nach vollständiger Zahlung über. Bis dahin bleibt der Verkäufer Inhaber; die Domain wird treuhänderisch gehalten.

2. Nutzung während der Laufzeit

Ab der ersten Zahlung darf der Käufer die Domain nutzen; sie wird auf die von ihm angegebene Adresse weitergeleitet. Die Nutzung muss rechtmäßig sein. Bei rechtswidriger Nutzung kann der Betreiber die Weiterleitung sperren.

3. Raten, Aufschlag, vorzeitige Ablösung

Laufzeit, Anzahlung, Raten, Aufschlag und Gesamtbetrag werden vor Abschluss angezeigt. Der Käufer kann jederzeit den Restbetrag ohne Zusatzkosten ablösen.

4. Zahlungsverzug

Wird eine Rate nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit bezahlt, endet der Ratenkauf. Die Domain verbleibt beim Verkäufer; bereits gezahlte Beträge gelten als Nutzungsentgelt und werden nicht erstattet.

5. Übertragung

Nach der letzten Rate überträgt der Verkäufer die Domain nach den Treuhand-Bedingungen an den Käufer.

6. Auszahlung an den Verkäufer

Jede eingegangene Rate wird abzüglich der anteiligen Gebühr an den Verkäufer ausgezahlt. Der Verkäufer hält die Domain während der Laufzeit aufrecht (Verlängerung) und verfügt nicht anderweitig über sie.